Fast 80.000 Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025 - Szenerie aus einem Jugendamt
Symbolbild | KI-generiert

Fast 80.000 Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025

Im Jahr 2025 stellten die Jugendämter bei fast 80.000 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernach-
lässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest.

Auszug aus der Pressemitteilung:

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 10 % oder rund 7 000 Fälle mehr als 2024. Damit hat sich die Fallzahl seit Beginn der Zählung im Jahr 2012 mehr als verdoppelt – damals lag sie erst bei rund 38. 300 Fällen (+108 % oder +41 500 Fälle).

Seit 2012 haben die Kindeswohlgefährdungen mit Ausnahme der Jahre 2017 (‑0,1 %) und 2021 (‑1,0 %) kontinu-
ierlich zugenommen. Gründe für d starke Wachstum können – neben einer tatsächlichen Zunahme der Gefähr-
dungsfälle – auch eine höhere Wachsamkeit und Anzeigebereitschaft beim Thema Kinderschutz, Verbesserun-
gen in der Kooperation und Qualifizierung der Fachkräfte und gesetzliche Neuerungen sein.

Mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder war höchstens acht Jahre alt

Die meisten betroffenen Jungen und Mädchen (40 %) wuchsen 2025 bei beiden Eltern gemeinsam oder bei ei-
nem alleinerziehenden Elternteil (37 %) auf. Weitere 14 % lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft.
9 % in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort. Etwa jedes zweite betroffene Kind (51 %) war höchstens acht Jahre alt, etwa jedes vierte (26 %) maximal vier Jahre. Im Schnitt lag das Alter der Kinder bei 8,5 Jahren. In 43 % aller Fälle nahmen die Kinder oder Jugendlichen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschät-
zung bereits eine Leistung der Jugendhilfe in Anspruch, hatten also schon Kontakt zum Hilfesystem. Dabei war in etwa jedem vierten Fall (27 %) innerhalb des Jahres bereits eine Meldung zu dem Kind eingegangen. 

Am häufigsten und immer häufiger: Vernachlässigungen und psychische Gewalt 

Besonders häufig hatten die Behörden bei der Prüfung auf eine Kindeswohlgefährdung Anzeichen von Vernach-
lässigung (58 %) und psychischen Misshandlungen (38 %) festgestellt. In 29 % der Fälle wurden Hinweise auf körperliche Misshandlungen und in 5 % auf sexuelle Gewalt gefunden. Dabei wiesen 25 % der betroffenen Kin-
der nicht nur Anzeichen für eine, sondern gleich für mehrere dieser Gefährdungsarten – also Vernachlässi-
gungen, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt – auf. Im Jahr 2015 hatte dieser Anteil bei 16 % gelegen.

Im Vergleich zum Vorjahr haben alle vier Arten der Kindeswohlgefährdung zugenommen. Das größte Plus war
2025 aber bei Vernachlässigungen (+3 950 Nennungen) und bei psychischen Misshandlungen zu verzeichnen
(+3 250 Nennungen).

Gefährdung ging in 74 % der Fälle (hauptsächlich) von einem Elternteil aus

In 74 % aller Fälle ging die Kindeswohlgefährdung – ausschließlich oder hauptsächlich – von der Mutter oder dem Vater aus. In 4 % war es ein Stiefelternteil oder die neue Partnerin beziehungsweise der neue Partner eines Elternteils. In 5 % eine andere Person. In 9 % der Fälle waren mehrere Personen beteiligt, ohne dass eine Haupt-
person ausgemacht werden konnte. In weiteren 7 % war gänzlich unbekannt oder unklar, von wem die Kindes-
wohlgefährdung ausgegangen war.

Zur Beendigung der Gefährdungssituation wurde in 91 % der Fälle im Anschluss eine Hilfe oder Schutzmaß-
nahme vereinbart. Dazu hatten die Jugendämter in 18 % der Kindeswohlgefährdungen das Familiengericht an-
gerufen. Dieser Fall tritt üblicherweise ein, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr selbst oder mit den angebotenen Hilfen abzuwenden, zum Beispiel bei fehlender Kooperationsbereitschaft.

Verdachtsmeldungen mit 12 % mehr Fällen ebenfalls auf neuem Höchststand

Im Vorfeld hatten die Jugendämter fast 268 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft. Damit haben die Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2025 sogar um 12 % zugenommen – also noch stärker als die Kindeswohlgefährdungen – und ebenfalls einen neuen Höchststand erreicht.

Die meisten Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung

stammten dabei 2025 von Polizei und Justiz (30 %). Zudem aus der Bevölkerung, von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonymen Hinweisgebern (22 %). Dahinter folgen Schulen und die Kindertagesbetreuung (16 %) und die Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe (12 %). In nur knapp einem Zehntel der Fälle kamen die Hinweise von den Familien selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

Weitere Informationen

Detaillierte Ergebnisse der Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, einschließlich Angaben nach Bundesländern, stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518). Zudem auf d Themenseite „Kinder-
schutz und Kindeswohl“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit. Weiterführende Daten bietet
der Statistische Bericht „Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung„, der in Kürze für das Berichts-
jahr 2025 erscheint.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Das Statistische Bundesamt ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern. Sie erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft,
Gesellschaft und Umwelt. Die aufbereiteten Informationen werden tagesaktuell in rund 390 amtlichen
Statistiken veröffentlicht.

>>> zur Pressemeldung:
„Jugendämter melden 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025“ (externer Inhalt)

Ergänzende Artikel und Informationen (alle Artikel intern auf kindheit-heute.info)
>>> Kindeswohlgefährdung: Zahl der Inobhutnahmen gestiegen
>>> Jugendämter meldeten 2022 rund 62.300 Kindeswohlgefährdungen
>>> Kindeswohlgefährdungen bleiben auf hohem Niveau
>>> Ein Film, in dem die Kinder zu Wort kommen: DAS FAST NORMALE LEBEN

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