„Taschengeld-Treffen“ sind Verabredungen, bei denen sexuelle Handlungen gegen geringe Geldbeträge oder Geschenke ange-
boten werden. Dies ist rechtlich klar sexueller Missbrauch!
Auszug aus dem Artikel:
„Taschengeld-Treffen“ sind kein harmloser Trend, sondern ein wachsendes Phänomen sexueller Ausbeu-
tung im Internet. Immer häufiger nutzen Täter Online-Portale und Messenger-Dienste, um Minderjährige
in scheinbar freiwillige Treffen zu verwickeln. Was f.Jugendliche wie eine „einfache Möglichkeit, Geld zu verdienen“ erscheint, ist rechtlich klar sexueller Missbrauch – mit gravierenden psychischen und körper-
lichen Folgen für die Betroffenen.
Was sind „Taschengeld-Treffen“?
„Taschengeld-Treffen“ sind Verabredungen, bei denen sexuelle Handlungen gegen geringe Geldbeträge oder Geschenke angeboten werden. Was vom Begriff her harmlos klingt, ist eine Form der sexuellen Ausbeutung
von Kindern und Jugendlichen. Diese Ausbeutung kann sowohl digital stattfinden, beispielsweise durch inti-
me Bilder, Videos oder Livestreaming, als auch analog mit körperlichem Kontakt.
Wie die Anbahnung online erfolgt
Online-Anzeigenportale und Dating-Plattformen spielen eine zentrale Rolle bei der Kontaktanbahnung. Auf solchen Plattformen werden oft gezielt Anzeigen geschaltet. Nach einem ersten Online-Kontakt wechselt die Kommunikation häufig in privatere, nicht öffentlich einsehbare Kanäle wie verschlüsselte Messenger-Dienste.
Warum Minderjährige betroffen sind – und wer die Täter sind
Jugendliche erfahren oft über ihren Freundes- u Bekanntenkreis von „TG-Treffen“ und sehen darin zunächst
eine „einfache Möglichkeit, Geld zu verdienen“. Das Gefühl, bei „Taschengeld-Treffen“ keinem Zwang ausge-
setzt zu sein, biete den Jugendlichen eine vermeintliche Kontrolle und Sicherheit. Betroffene nehmen sich
auch deshalb selbst oft nicht als Opfer sexueller Gewalt wahr, oder fühlen sich oft schuldig, was das Suchen von Hilfe erschwert. Dabei können Minderjährige die Risiken und gravierenden Folgen kaum abschätzen.
Die Täter
Die Täter bei diesen „Taschengeld-Treffen“ sind überwiegend erwachsene Männer und gehören allen gesell-
schaftlichen Schichten an.
Rechtliche Einordnung
Rechtlich sind diese „Taschengeld-Treffen“ mit Personen zwischen 14 und 18 Jahren immer als sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) einzustufen. Minderjährige können ihrer eigenen Ausbeutung rechtlich nicht zustimmen, selbst wenn sie scheinbar „freiwillig“ handeln. Bei sexuellen Handlungen mit Personen unter 14 Jahren handelt es sich grundsätzlich um sexuellen Missbrauch v Kindern (§ 176 StGB).
Tipps für Eltern und Bezugspersonen
Reden Sie offen und schaffen Sie Vertrauen durch Zuhören: Sprechen Sie regelmäßig und altersgerecht mit Ihrem Kind über die Risiken im Internet, einschließlich Phänomenen wie „Taschengeld-Treffen“. Fördern Sie
eine vertrauensvolle Beziehung, damit Ihr Kind sich jederzeit an Sie wenden kann.
Achten Sie auf Warnsignale: Nehmen Sie Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes, wie Rückzug, Stimmungs-
schwankungen oder unerklärliche Besitzgüter, ernst. Diese könnten Hinweise auf Probleme oder Belastungen sein.
Suchen Sie professionelle Hilfe: Zögern Sie nicht, bei Verdacht oder konkreten Anzeichen für sexuelle Ausbeu-
tung, wie „Taschengeld-Treffen“, professionelle Beratungsstellen oder die Polizei zu kontaktieren. Es gibt viele Stellen, die unterstützen.
Präventionstipps für Jugendliche
„Taschengeld-Treffen“ ist sexuelle Ausbeutung: Auch wenn es sich vermeintlich „freiwillig“ anfühlt oder nach einer „einfachen Möglichkeit, Geld zu verdienen“ klingt, ist es sexuelle Ausbeutung.
Sprich darüber – du bist nicht allein: Wenn du Fragen hast, unsicher oder betroffen bist, vertraue dich einer Person an, der du glaubst.
Es gibt keinen Grund, sich dafür zu schämen.Nutze Hilfsangebote: Zögere nicht, professionelle Hilfe in An-
spruch zu nehmen – das kannst Du auch anonym. Es gibt Stellen, die speziell für dich da sind und dir Unterstüt-
zung bieten.
Wichtige Anlaufstellen für Hilfesuchende
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
- Telefon: 0800 – 22 55 530, Mo., Mi. & Fr.: 9-14 Uhr; Di. & Do.: 15-20 Uhr
- Online-Beratung: www.schreib-ollie.de
Nummer gegen Kummer e.V.
- 116 111, Mo bis Sa von 14-20 Uhr
- Elterntelefon: 0800 – 111 0 550, Mo bis Fr von 9-17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr
- Meldeplattform Nicht Wegsehen von ECPAT Deutschland e. V.
- Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel beim KOKBundeskoordinierung spezialisierter
- Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
>>> Social-Media-Paket: „Das steckt hinter Taschengeldtreffen“
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
Die deutsche Polizei, vom Bundeskriminalamt bis zur Polizeistation in einer Kleinstadt, klärt die Menschen über Kriminalitätsrisiken auf, gibt Sicherheitstipps zum Schutz vor Straftaten – und vermittelt Informatio-
nen für Kriminalitätsopfer zu einzelnen Delikten, zu den Rechten als Opfer, Entschädigungsmöglichkeiten sowie zum Ablauf eines Strafverfahrens.
>>> zum Artikel: „Taschengeld-Treffen“: Digitale Ausbeutung statt harmloser Verabredung“ (externer Inhalt)
Urheberrechtshinweis
Alle Rechte an dem Artiel als auch an dessen Auszug liegen ausschließlich bei der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart.
Ergänzende Artikel und Informationen (alle Artikel intern auf kindheit-heute.info)
>>> Jeden Tag werden in Deutschland 54 Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch
>>> Pädophilen-Netzwerk machte Missbrauch von Pflegekindern möglich
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