Vorschulische, schulische und andere Orte musikalischer Bildung für Kinder

„Jeder Mensch muss, unabhängig von seiner sozialen und ethnischen Herkunft, die Chance auf ein qualifiziertes und breit angelegtes Angebot musikalischer Bildung erhalten, welches auch die Musik anderer Ethnien einschließt“ (Deutscher Musikrat).

Auszug aus dem einleitendem Text:
Qualität und Kontinuität bilden die Voraussetzungen für eine prägende Musikalische Bildung – von Anfang
an und ein Leben lang. Dafür bedarf es der Stärkung der Orte kultureller Erstbegegnung wie Familie, Kinder-
tagesstätte, Schule, Musikschule und Musikverein, weil Kulturelle Teilhabe eine wesentliche Voraussetzung
für ein menschenwürdiges Zusammenleben ist.

Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die ganzheitliche Bildung der nachwachsenden Generationen
wie für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nicht teilbar. Deshalb bedarf es des stärkeren Engage-
ments aller föderalen Ebenen für d. Schutz und die Förderung der Kulturellen Vielfalt, die ohne Kulturelle Teil-
habe nicht möglich ist.

Musik ist ein Wert an sich und darüber hinaus für den Einzelnen wie für das soziale Miteinander ein Grundstein der humanen Gesellschaft. Der Schutz und die Förderung des Kulturellen Erbes, der zeit-
genössischen künstlerischen Ausdrucksformen einschließlich der Populären Musik und der Kulturen
anderer Länder in Deutschland bilden eine wesentliche Grundlage für Identität, Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Diese drei Grundsäulen der UNESCO-Konvention Kulturelle
Vielfalt sind handlungsleitend für die musikpolitische Arbeit des Deutschen Musikrates und die Ver-besserung der Rahmenbedingungen der Musikalischen Bildung.

Präambel des Grundsatzpapiers „Musikalische Bildung in Deutschland“

>>> zum Grundsatzpapier „Musikalische Bildung in Deutschland – ein Thema in 16 Variationen“ (ext. Link)
Bitte beachten Sie:
– die „Thesen für die Bildungspolitik“, ab Seite 13
– das Kapitel „Musikunterricht in Deutschland“, Seiten 16-23
– die Dokumentationen ab Seite 107

Urheberrechtshinweis: Alle Rechte des Grundsatzpapier, als auch dessen Auszug (s.o), liegen ausschließlich
beim Deutschen Musikrat, Berlin.


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