Was wissen wir eigentlich über die Hintergründe der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung? Warum fällt es so schwer, über dieses Thema zu sprechen und wie kön-
nen diese jungen Menschen besser geschützt werden?
Als Professorin mit Arbeitsschwerpunkten u.a. in den Bereichen Sexuelle Bildung junger Menschen & Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (mit Behinderung) bringt Frau Prof. Dr. Karla Verlinden eine umfangreiche Expertise in diesem Themenfeld mit.
Auszüge aus dem Interview mit Frau Prof. Dr. Karla Verlinden:
Frau Prof. Verlinden, was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Entwicklungen zum Thema sexuelle
Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung?
„Wir wissen heute sehr klar, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein deutlich erhöhtes Risiko
für sexualisierte Gewalt haben – nicht aufgrund ihrer Behinderung, sondern aufgrund struktureller Ab-
hängigkeiten, Machtasymmetrien und gesellschaftlicher Entwertung.
Neuere Forschung zeigt: Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung findet häu-
fig im Nahraum statt – in Familien, Einrichtungen, Pflegekontexten. Die Abhängigkeit von Assistenz, der gesellschaftliche Ableismus sowie mangelnde (nicht-inklusive) Schutzkonzepte in d Einrichtungen und
Settings, in denen die Kinder und Jugendlichen leben und lernen, begünstigen die sexualisierte Gewalt.
Eine zentrale Erkenntnis ist: Das Risiko entsteht durch ableistische Strukturen, institutionelle Macht und mangelnde sexuelle Selbstbestimmung – nicht durch individuelle „Vulnerabilität“. Die aktuelle Debatte verschiebt sich nun hoffentlich zunehmend mehr Weg von d Fokus auf individuelle Gefährdung hin zu struktureller Verantwortlichkeit.“
Wir wissen heute sehr viel mehr über das Thema als noch vor einigen Jahren, dennoch
ist sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung häufig noch immer
ein Tabuthema. Was denken Sie ist der Grund dafür?
„Weil mehrere Tabus aufeinandertreffen: Sexualität von Kindern, Sexualität von Menschen mit Behinde-
rung, Gewalt in Schutzräumen und die Glaubwürdigkeitsfrage. Unsere Gesellschaft tut sich schwer, Men-
schen mit Behinderung als sexuelle Subjekte ernst zu nehmen. Entweder werden sie infantilisiert oder entsexualisiert – beides verhindert offene Prävention. Dazu kommt, dass Einrichtungen der Behinderten-
hilfe u inklusive Schulen als Schutzräume gelten (sollten). Wenn dort Gewalt geschieht, erschüttert das
das Vertrauen in Systeme. Institutionen haben daher nicht immer ein Interesse an Transparenz. Das ist
kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem.
Aussagen von Menschen mit Behinderung werden häufiger angezweifelt oder pathologisiert
Ein weiterer zentraler Grund für die aufrechterhaltende Tabuisierung ist die systematische Entwertung
von Aussagen von Heranwachsenden mit Behinderung oder aber auch die unzureichende Ausbildung
bzgl. Befragungstechniken von Menschen mit Behinderung bei den Strafverfolgungsbehörden. Zugleich
werden Aussagen v Menschen mit Behinderung häufiger angezweifelt oder pathologisiert. Ableistische
Muster – also die Annahme, sie seien weniger kompetent, weniger glaubwürdig oder „missverständlich“ – wirken wie ein Schutzschirm für Täter:innen. Solange wir diese epistemische Gewalt nicht benennen,
bleibt das Thema tabuisiert.“
„Auch müsste die Täter:innen-Prävention deutlich gestärkt werden.
Prof. Dr. Karla Verlinden
Das bedeutet frühe Intervention bei grenzverletzendem Verhalten, klare institutionelle Konsequenzen u. niedrigschwellige Beratungs-
angebote für Menschen mit problematischen sexuellen Impulsen, bevor es zu Übergriffen kommt.“
Welche spezifischen Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht nötig, um junge Menschen mit Behinderung besser vor sexueller Gewalt zu schützen?
„Wenn wir Kinder und Jugendliche mit Behinderung wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen wollen, müs-
sen wir das paternalistische Schutzdenken überwinden. Schutz darf nicht nur über Kontrolle laufen, sondern auch über Selbstbestimmung, Transparenz und strukturelle Verantwortung. Konkret heißt das zum einen: Ver-
bindliche Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, mit unabhängigen Beschwerdestellen und externer Kontrolle. Gewalt darf nicht intern relativiert oder institutionell abgeschirmt werden.
Ferner braucht es umfassende, barrierefreie sexuelle Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung – nicht nur als Präventionsmaßnahme, sondern als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wer Sprache für den eigenen Körper, für Lust, für Grenzen und für Übergriffe hat, ist weniger isoliert und eher in der Lage, Hilfe zu suchen. Glaubwürdigkeit darf niemals an verbale Ausdrucksfähigkeit gekoppelt sein.
Prävention darf sich nicht nur auf potenziell Betroffene richten – sie muss auch potenzielle Täter:innen adressieren
Auch müsste die Täter:innen-Prävention deutlich gestärkt werden. Das bedeutet frühe Intervention bei grenz-
verletzendem Verhalten, klare institutionelle Konsequenzen und niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen m problematischen sexuellen Impulsen, bevor es zu Übergriffen kommt. Prävention darf sich nicht nur auf potenziell Betroffene richten – sie muss auch potenzielle Täter:innen adressieren. Dabei ist mir wich-
tig zu sagen, dass Täter:innen-Prävention auch immer Bystander-Prävention ist. Sexualisierte Gewalt wird oft durch Wegsehen, Verharmlosen oder Loyalitätsstrukturen stabilisiert. Deshalb müssen auch diejenigen in die Verantwortung genommen werden, die Grenzverletzungen beobachten und nicht handeln. Wir brauchen hier eine klare Kultur der Intervention – Schweigen darf kein Schutz für die Täter:innen sein.
Schließlich braucht es eine konsequente Reflexion von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen. Assistenz, Pflege und Betreuung sind strukturell asymmetrische Settings. Dort braucht es Transparenz, Dokumentation und Rechenschaftspflicht.“
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren
Die Aufgabe und das Ziel ist es, das Vorkommen aller Formen von Kindeswohlgefährdung und Gewalt gegen Kinder zu vermindern und die Folgen zu lindern. Dies geschieht durch konsequente Entwicklung, Anwendung und Weitervermittlung von spezifischen, an den Ursachen von Gewalt ansetzenden Hilfen.
>>> Zum Artikel: „Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“ (externer Inhalt)
Urheberrechtshinweis
Alle Rechte an dem Artikel liegen ausschließlich bei Prof. Dr. Karla Verlinden sowie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren, Köln.
Ergänzende Artikel und Informationen (alle Artikel intern auf kindheit-heute.info)
>>> Besondere Kinder – Leben mit dem Down-Syndrom
>>> Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch
>>> Pädokriminelle Foren | Recherche und Reportage
>>> Deepfake-Spot sensibilisiert für „Sharenting“
>>> Phänomen „Taschengeld-Treffen“ – Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger auch im digitalen Raum
>>> Basiswissen, wie Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt geschützt werden können
