Das Posten von „niedlichen“, „mitfühlenden“ oder „coolen“ Kinder-
fotos auf Social-Media kann die abgebildeten Kinder gefährden. Ein Rechtsgutachten zu »Family-Influencing« spricht vom Tatbe-
stand der Kindeswohlgefährdung.
Auszug aus der Pressemeldung:
Rechtsgutachten im Auftrag von Campact und des Deutschen Kinderhilfswerkes
Influencer*innen, die Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, bewegen
sich häufig im Bereich der Kindeswohlgefährdung. Das belegt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im
Auftrag von Campact und d Deutschen Kinderhilfswerkes. Der Gesetzgeber muss deshalb die kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos im Internet bis zum vollendeten siebten Lebensjahr eines Kindes uneingeschränkt verbieten. Erst danach sollte die Veröffentlichung überhaupt möglich sein – mit der Einwilligung der abgebildeten Kinder. Angesichts der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Eltern können Ge-
richte in Einzelfällen Ergänzungspfleger zur Vertretung der Kinder bestimmen.
Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes”
Nach Ansicht der Gutachter*innen braucht es ein altersabgestuftes Schutzkonzept. Zwar gibt es bereits Ge-
setze zum Kinderschutz, doch im Fall von „Family-Influencing” greifen sie nur unzureichend. Darum muss der
Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes” – wie die Autor*innen es nennen – konkretisiert und vor al-
lem anwendbar gemacht werden. Zudem sollten die Jugendämter sowie die Landesmedienanstalten in die
Überwachung der Vorgaben eingebunden werden.
„Bei zahlreichen Social-Media-Accounts verschwimmen die Grenzen zwischen kreativer Freizeitbe-schäftigung und Arbeit von Minderjährigen einerseits, zwischen Werbung und nicht-kommerziellen
Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes
Inhalten andererseits. Dabei entsteht an vielen Stellen ein erheblicher Interessenkonflikt: Das wirt-schaftliche Interesse der Eltern steht oft im Widerspruch zu den Rechten der Kinder – dem Recht
auf Schutz der Privatsphäre und auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Wenn Kinder im Wettlauf um Reichweiten monetarisiert und instrumentalisiert werden, dann ist das Kindeswohl in Gefahr. Das vorliegende Rechtsgutachten leistet hier einen wichtigen Beitrag, Schutzlücken im Kontext von Kin-deswohlgefährdungen aufzudecken und eben diese Lücken mit einem konkreten Praxiskonzept zu schließen“.
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deut-
schland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an al-
len sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die d Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern.
>>> zur Pressemeldung des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Rechtsgutachten bestätigt: Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos auf Social-Media-Plattformen kann Kindeswohlgefährdung sein“ (externer Inhalt)
>>> zum Rechtsgutachten: „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ (PDF, 58 Seiten, externer Inhalt)
Urheberrechtshinweis
Alle Rechte an der Presseerklärung als auch an deren Auszug (s.o) liegen ausschließlich bei dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V..
Ergänzende Artikel und Informationen (alle Artikel intern auf kindheit-heute.info)
>>> Wenn Kinder zu Influencern (gemacht) werden
>>> Kinder-Influencer: Ist das Arbeit?
>>> Kinder-Influencing – Kinder als »Content Creator«