Seit 2009 gilt auch in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention und damit
das Recht auf inklusive Bildung. Wie wird dieser Anspruch in den Ländern umgesetzt?
Auszug aus dem Artikel:
Die Untersuchungen belegen: Die Umsetzung der schulischen Inklusion verläuft in Deutschland sehr schleppend. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die jüngste Un-
tersuchung des Inklusionsexperten Hans Wocken in Bayern zeigt, dass es selbst innerhalb der Bun-
desländer extrem unterschiedliche Entwicklungen bei der Inklusion an Schulen gibt.
Eine Untersuchung von Mark Rackles, Ex-Staatssekretär für Bildung in Berlin, im Auftrag der Deutschen Schulakademie und d Bertelsmann Stiftung, hat gezeigt, dass der Inklusionsprozess an Schulen in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten ist. Rackles hat Inklusionsquoten, Exklusionsquoten und För-
derquoten in den Bundesländern untersucht und sich unter anderem Schulgesetze, Regierungsprogram-
me und Fortbildungsprogramme angeschaut.
„Mit dem Start der UN-Behindertenrechtskonvention 2006 haben alle Bundesländer einen zehnjährigen Inklusionsprozess eingeleitet. Es wurden Schulgesetze verändert und Aktions-
Mark Rackles, Ex-Staatssekretär für Bildung in Berlin
pläne verabredet. 2014/2015 kann man dann aber tatsächlich feststellen, dass die Zahlen
sowohl für die Inklusionsquote als auch für die Exklusionsquote in vielen Ländern stark ab-
flachen. Es gibt zwar Ausnahmen, aber in der Mehrheit stagniert der Prozess.“
>>> zum Artikel „Inklusion in der Schule – Vision und Wirklichkeit“ (ext. Link)
>>> zum Interview mit Mark Rackles im Juni 2021 (ext. Link)
Urheberrechtshinweis: Alle Rechte des Artikels, als auch dessen Auszug (s.o), liegen ausschließlich bei Florentine Anders beim Deutschen Schulportal // der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart.