Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland - Slaven im 21. Jahrhundert
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Verborgene Realität: Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

In Deutschland bleibt ein Großteil der von Menschenhandel und Ausbeutung betroffenen Kinder und Jugendlichen unentdeckt
und erhält deshalb keine Unterstützung.

Auszug aus dem Factsheet I Oktober 2025:

Wer ist betroffen?

In Deutschland sind jeden Tag Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen.
Sie werden im Rahmen von sexuellen Handlungen, kriminellen Aktivitäten, Bettelei oder durch Arbeit aus-
gebeutet. Menschenhandel und Ausbeutung haben oft traumatische Auswirkungen auf die Betroffenen
und stellen grundsätzlich eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Wie viele Kinder und Jugendliche betrof-
fen sind, weiß niemand ganz genau.

Laut dem Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) wurden 2024 insgesamt 246 betroffene Kinder
und Jugendliche registriert. Mädchen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind demnach die größte Gruppe minderjähriger Betroffener. Sie werden vor allem sexuell ausgebeutet. Mit der sogenannten Loverboy-Me-
thode täuschen Täter in der Regel eine Liebesbeziehung vor, manipulieren die Mädchen und zwingen sie schließlich zu sexuellen Handlungen gegen Bezahlung.

Die BKA-Zahlen bilden jedoch nur das Hellfeld ab – der vermutlich größte
Teil der Betroffenen bleibt unerkannt.

Einschätzungen von Fachberatungsstellen legen nahe, dass die Dunkelziffer sehr viel höher liegt. Beson-
ders wenig Beachtung finden Minderjährige, die in kriminelle Aktivitäten wie Diebstahl oder Drogenhandel verwickelt und dadurch ausgebeutet werden. Um der gesamten Problematik besser zu begegnen, wurde
2024 in Berlin die erste Fachberatungsstelle speziell für Kinder und Jugendliche eingerichtet. Die Stelle
hat von Januar – September ´25 über 60 Fälle beraten – darunter Kinder und Jugendliche aller Geschlech-
ter, die von sexueller Ausbeutung, Bettelei, ausbeuterische Arbeit, Zwangsverheiratung oder krimineller In-
strumentalisierung betroffen sind.

Wo liegen die Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Unterstützung betroffener Minderjähriger?

Mangelnde Identifikation/fehlendes Fachpersonal

In Deutschland wird der Großteil der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht erkannt und erhält deshalb nicht die nötige Unterstützung. Es fehlt an ausreichend geschultem Personal in Jugendämtern, bei der Poliz-
ei und in Fachberatungsstellen. Vielerorts fehlen Fachberatungsstellen mit einer speziellen Expertise f. Kin-
der und Jugendliche, die spezialisiertes Wissen zu Menschenhandel und den Bedürfnissen von Minderjäh-
rigen einbringen, bei der Gefährdungseinschätzung unterstützen und Fachkräfte vor Ort beraten.

Unzureichende Kooperation

Die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Ermittlungsbehörden und Fachberatungsstellen ist
oft unklar, es gibt keine klaren Verfahrensabläufe oder konkreten Vorgaben zur Zusammenarbeit sowie kei-
ne festen Ansprechpartner und ministerielle Koordinierungsstellen für Menschenhandel auf Landesebene.
Die effektive Zusammenarbeit von Jugendämtern, Polizei, Justiz, Gesundheitsämtern und Fachberatungs-
stellen ist allerdings für den Schutz von minderjährigen Betroffenen entscheidend.

Zu wenig Schutzunterkünfte und Beteiligung der Betroffenen

Es fehlt an kindgerechten und spezialisierten Schutzunterkünften. Die betroffenen Kinder u Jugendlichen werden in den sie betreffenden Verfahren der Jugendämter und im Rahmen von Strafverfahren oft nur un-
zureichend über ihre Rechte informiert und zu wenig beteiligt.

Was muss sich ändern?

Es braucht ausreichend geschultes Personal innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Alle Bundesländer
sollten spezialisierte Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche einrichten. Diese Stellen sollen Betrof
fene begleiten, Mitarbeitende in Jugendämtern und anderen Einrichtungen d- Jugendhilfe mit ihrer Exper-
tise unterstützen und darin schulen, Menschenhandel und Ausbeutung als Kindeswohlgefähr-
dung zu erkennen und angemessen zu reagieren.

Es braucht eine effektivere institutionelle und behördliche Zusammenarbeit. Deshalb ist die Einrichtung zentraler Koordinierungsstellen für Menschenhandel auf Landesebene nötig, die auch für Minderjährige zuständig sind und klar geregelte Verfahren zu Schutz, Identifizierung und Betreuung der Betroffenen ent-wickeln und umsetzen.

Verfahrensabläufe gezielt anpassen: Jugendämter sollten ihre bestehenden Verfahren zur Gefährdungs-
einschätzung bei Verdachtsfällen von Menschenhandel und Ausbeutung erweitern.

Quelle: Das Deutsche Institut für Menschenrechte
ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert.

>>> Factsheet I Oktober 2025: „Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen in Deutschland“ (extern)
>>> Zur Analyse/Studie: „Durchs Raster gefallen? – Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland“ (externer Inhalt)

Urheberrechtshinweis
Alle Rechte an dem Factsheet als auch an dessen Auszug liegen ausschließlich bei dem Deutschen Institut für Menschenrechte, Berlin.

Ergänzender Artikel und Information (Artikel intern auf kindheit-heute.info)
>>> Zahl vermisster Flüchtlingskinder auf höchstem Stand seit drei Jahren

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