Kinderpornografie: Schwarzes Bild als Zeichen für Trauer und des Respekts gegenüber den Geschändeten
Kinderpornografie: Das schwarze Bild steht für Trauer und für den Respekt gegenüber den Geschändeten

Wie KI für Kinderpornografie missbraucht wird

Künstliche Intelligenz wird zunehmend missbraucht, um Kinderpornografie
zu erstellen. Manche Abbildungen sind KI-generiert, andere basieren auf echten Kinderbildern oder gar echtem Kindesmissbrauch.

Auszug aus dem Artikel:
Über die Social-Media-Plattform Instagram werden unter bestimmten Hashtags tausende künstlich generierte Bilder von Kindern und Jugendlichen verbreitet. Viele werden in knapper Unterwäsche, Badebekleidung oder sexualisierten Posen dargestellt. Das zeigen Recherchen des SWR-Investigativformats Vollbild.

>>> zum SWR-Video:
„Dein Kind im Porno? Unfreiwillig nackt online“ (externer Inhalt)

Einige Accounts, die solche Bilder teilen, verlinken auf Handels-, Crowdfunding- oder Community-Plattformen. Dort werden teilweise auch Abbildungen von explizitem sexuellem Kindesmissbrauch verbreitet, die mit künst-
licher Intelligenz (KI) erstellt wurden.

Handel mit KI-generierten Bildern von Kindesmissbrauch

Unter den verlinkten Community-Plattformen befindet sich Vollbild-Recherchen zufolge eine japanische Web_
site, über die explizite KI-generierte Abbildungen von Kindesmissbrauch geteilt werden. Sie ist auch dem BKA bekannt und scheint den User-Kommentaren zufolge Menschen mit pädophiler Störung zur Vernetzung zu dienen. Mehrere Nutzer verlinken von dort auf eine Website, die echte Abbildungen v Kindesmissbrauch ent-
hält. Das bestätigt die „Internet Watch Foundation“, eine internationale Meldestelle für sexuellen Kindesmiss-
brauch mit Sitz in Großbritannien.

Mögliche Gesetzeslücke in Deutschland?

In Deutschland ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Abbil-
dungen nach Paragraf 184 b und c des Strafgesetzbuchs verboten. Doch da es bislang kaum eine Rechtspre-
chung zu KI-generierter Kinder- und Jugendpornografie gebe, sorgt das laut dem Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin (FDP) für Ungewissheiten: „Ein Problem könnte sein, dass das bloße Herstellen, ohne es vertreiben zu wollen, gegebenenfalls straflos bleibt, wenn sie es mit künstlicher Intelligenz machen. Stellen Sie es mit echten Kindern her, dann ist es strafbar.“

>>> zum umfangreichen Artikel: „Wie KI für Kinderpornografie missbraucht wird“ (externer Inhalt)

Urheberrechtshinweis
Alle Rechte des Artikels als auch an dessen Auszug (s.o.) liegen ausschließlich bei der Investigativ-Redaktion der ARD/Tagesschau.
Alle Rechte des Videos „Dein Kind im Porno? Unfreiwillig nackt online“ liegen ausschließlich bei der Redaktion „Investigativer Journalismus“ des WDR.

Ergänzende Artikel und Informationen (alle Artikel intern auf kindheit-heute.info)
>>> zum Thema Kinderpornografie
>>> zum Thema Schon Grundschüler sind Bildern von Gewalt, Pornographie und Rassismus ausgesetzt
>>> zum Thema Missbrauch

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