Kindesmisshandlung – Zahlen und Fakten

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jedes Jahr viele Fälle von Kindesmisshandlung. Da ein Großteil der Taten jedoch im familiären oder sozialen Umfeld der Opfer stattfinden, muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Auszug aus der einleitenden Text des Artikels
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2020 3.758 Fälle von Kindesmisshandlung (§ 225 StGB). Insgesamt gab es 4.542 Opfer,  55,3 Prozent davon waren männlich, 44,7 Prozent weiblich.

Die Aufklärungsquote lag bei 96,6 Prozent. Sie bezieht sich jedoch nur auf die angezeigten Fälle. Bei Kindes-
misshandlung muss von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten ausgegangen werden, da die
Tat in erster Linie in der Familie verübt wird und die Opfer noch zu klein und zu hilflos sind, um auf sich auf-
merksam zu machen. Charakteristisch für ältere misshandelte Kinder ist, dass sie oft aus Scham schweigen,
weil sie glauben, sie seien zu Recht bestraft worden, z.B. für Bettnässen, schlechte schulische Leistungen u.ä.

Auch wenn es keine genauen Zahlen zum Ausmaß von körperlicher Kindesmisshandlung und Kindesvernach-lässigung gibt, zeigen Befragungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, dass etwa 5 bis 10 Prozent aller Eltern schwerwiegende und relativ häufig Körperstrafen bei ihren Kindern anwenden.

>>> zum Artikel Zahlen und Fakten: Kindesmisshandlung“ (ext. Link)

Urheberrechtshinweis: Alle Rechte des Artikels, als auch dessen Auszug (s.o), liegen ausschließlich
bei der Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart.

Ergänzender Link
>>> Handreichung „Kinder schützen“ (ext. Link)

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