Cybergrooming: Jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge betroffen

Online-Erfahrungen von 9- bis 17-Jährigen: „Cybergrooming“, das gezielte sexualisierte Umgarnen und Manipulieren von Kindern im Internet.

Auszug aus der Beschreibung der Studie:
Cybergrooming hat enorme Ausmaße angenommen. Personen mit pädokriminellen Neigungen melden
sich in Chats oder Foren oft unter falschem Namen an und geben sich als gleichaltriges Kind aus. Aus
der verständnisvollen Unterhaltung wird dann mehr: Es werden intime Berichte, Fotos oder sogar persön-
liche Treffen gefordert.

Cybergrooming ist eine Straftat! Nach § 176 StGB ist das Kontaktieren von Kindern unter 14 Jahren mit
sexuellen Absichten – durch Informations- oder Kommunikationstechnologie – verboten und wird seit
2020 mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

>>> zur Studie/den Ergebnissen der EU Kids Online-Befragung in Deutschland 2019 (ext. Link)

Urheberrechtshinweis: Alle Rechte der Studie liegen ausschließlich beim Hans-Bredow-Institut.


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