Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt werden nicht nur durch Erwachsene an Kindern und Jugendlichen verübt, sondern auch durch andere Kinder und Jugendliche.
Auszug aus dem Artikel:
Diese Konstellationen sind in den letzten Jahren insbesondere in Verbindung mit den Kontexten Schule und (soziale) Medien verstärkt in den Fokus von wissenschaftlicher und pädagogischer Praxis gerückt. Sie sind jedoch überall dort ein potenzielles Thema, wo Kinder und Jugendliche einander analog oder digital begeg-
nen. Gerade im digitalen Raum ist es dabei nicht zwangsläufig der Fall, dass Kinder und Jugendliche in sozi.
alen Beziehungen zueinander stehen.
Wann sind sexualisierte Kontakte unzulässig?
Sexualisierte Kontakte von Erwachsenen mit Kindern bzw. Jugendlichen lassen sich aufgrund der imma-
nenten Alters-, Macht-bzw. Entwicklungsdifferenz – auch vor dem Hintergrund der damit zusammenhän-
genden Rechtslage – eindeutig als unzulässig klassifizieren.
Die Beurteilung vergleichbarer Kontakte durch Kinder und Jugendliche in Abhängigkeit von den Alters- bzw. Entwicklungsphasen und sozialen Beziehungen der Beteiligten stellt sich dagegen komplexer dar. So steht
etwa kindlichem Explorationsverhalten in Form von Körpererkundungsspielen („Doktorspielen“) und Ähnli-
chem ebenso wenig entgegen wie einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Jugendlichen. Grenz-
überschreitend werden diese und andere Praktiken dann, wenn sie gegen den Willen vollzogen werden oder beteiligte Kinder bzw. Jugendliche aufgrund von Alters- bzw. Entwicklungs- oder Machtgefällen nicht i Stan-
de sind, frei und im Bewusstsein um das Geschehen einzuwilligen. Angst, Druck oder Zwang sind klare Hin-
weise darauf, dass Grenzen überschritten werden.
Dabei können die Übergänge von einvernehmlichen Handlungen hin zur Überschreitung von Grenzen und Übergriffen fließend sein. Beispiele für sexualisierte Übergriffe sind etwa sexualisierte Beleidigungen, das unerwünschte Zeigen oder Berühren von Geschlechtsteilen, das Aufzwingen von Küssen, das Erzwingen
oder ungefragte Weiterleiten intimer bzw. pornografischer Bilder und Videos.
Stigmatisierungen vorbeugen
Grundsätzlich hat sich in Fachkreisen im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen außerhalb des strafrechtlichen Kontextes die Rede von „grenzüberschreitenden/übergriffigen“ und „betroffenen“ Kindern
bzw. Jugendlichen etabliert. Diese beugt durch den Verzicht auf die Label „Täter*in“ und „Opfer“ damit ver-
bundenen Stigmatisierungen und Nicht-Beachtung v weiterhin vorhandenen Ressourcen vor. Gleichzeitig schafft sie Raum dafür, auch grenzüberschreitende bzw. gewaltausübende Kinder bzw. Jugendliche trotz Anerkennung der Folgen für Betroffene als hilfebedürftig zu begreifen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass – entgegen des verbreiteten Glaubens – die Ausübung sexualisierter Gewalt nicht zwangsläufig auf eigene Gewalterfahrungen hindeutet.
Pädagogisches Handeln gefragt
Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt durch Kinder und Jugendliche stellen grundsätzlich ei-
nen pädagogischen Handlungsanlass dar, dem Fachkräfte und / oder Eltern zeitnah und zielgerichtet be-
gegnen sollten. Die Maßgabe besteht darin, dass betroffene Kinder und Jugendliche bei der Bearbeitung
ihrer Erfahrungen (professionell) unterstützt u grenzüberschreitende Kinder und Jugendliche zur Einsicht
und Verhaltensänderung befähigt werden. Sexualpädagogische Ansätze helfen auch präventiv dabei, den Umgang mit eigenen und fremden Grenzen zu erlernen. Zudem stellen positive Bindungen zu Gleichaltri-
gen eine wichtige Ressource da, die es unter anderem Betroffenen erleichtert, sich mit ihren Gewalterfah-rungen anzuvertrauen („Disclosure“), ehe diese ggf. mit Erwachsenen geteilt werden.
Beziehungsdynamiken
Allerdings sind dabei besonders die Beziehungsdynamiken zwischen den beteiligten Kindern und Jugend-
lichen zu beachten. Ein „klärendes Gespräch“, in dem sich alle an einen Tisch setzen und „die ‚Sache‘ mal besprechen,“ ist als Sofortmaßnahme unzulässig. Zunächst sollten die Situation eingeschätzt und insbe-
sondere die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen abgeklärt werden, bevor weitere Maß-
nahmen eingeleitet werden. Die Hinzunahme von Fachberatungsstellen bietet sich hier ebenfalls an, um fachlich angemessenes Handeln zu gewährleisten.
Quelle: Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW
Das Land NRW hat im Jahr 2020 als erstes Bundesland eine Landesfachstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet und so einen wichtigen Schritt zum verbesserten Schutz von Mädchen* und Jungen* unternommen.
>>> zum Artikel: „Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt durch Kinder und Jugendliche“
(extern, ab Ende des ersten Drittels)
>>> kostenloses Materialpaket:
„Grenzüberschreitungen und sexualisierten Übergriffen durch Kinder und Jugendliche“ (externer Inahlt)
Urheberrechtshinweis
Alle Rechte an dem Artikel liegen ausschließlich bei der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW.
Ergänzende Artikel und Informationen (alle Artikel intern auf kindheit-heute.info)
>>> Prävention sexualisierter Gewalt – ein kriminologisches Interview
>>> Präventive Erziehung
>>> Basiswissen, wie Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt geschützt werden können
